Unser Werkstatt-Rat

Werkstattrat

Unser Werkstatt-Rat

Der Werkstatt-Rat setzt sich ein

für die Mitarbeiter in der Werkstatt.


Die Mitarbeiter der Werkstatt wählen

den Werkstatt-Rat alle 4 Jahre.

Die letzte Wahl war im Oktober 2021.


Die Regeln für den Werkstatt-Rat stehen

in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.

Die Abkürzung ist: WMVO


In der WMVO stehen die Aufgaben,

die Rechte und die Pflichten vom Werkstatt-Rat.

Der Werkstatt-Rat hat ein Recht auf Mitwirkung.

Zum Beispiel bei:

  • Arbeits-Sicherheit,
  • Wie der Arbeits-Platz eingerichtet ist.

Der Werkstatt-Rat hat ein Recht auf Mitbestimmung.

Zum Beispiel bei:

  • arbeits-begleitende Maßnahmen,
  • Arbeits-Zeiten
  • Haus-Ordnung.

 

Der Werkstatt-Rat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen

und bespricht wichtige Fragen für die Werkstatt.


Sie haben Fragen oder Wünsche an den Werkstatt-Rat?

Dann melden Sie sich gern bei uns.

E-Mail: werkstattrat@LHWW.de

Andreas Becker (Vorsitzender)

Sascha Scheffler (2. Vorsitzender)

Christof Baumert

Thomas Betz

Thomas Bräuer

Willi Stösser-Rehberg

Jens Triebel