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"Stiftung Anerkennung und Hilfe" verlängert Anmeldefrist für Betroffene


Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die "Stiftung Anerkennung und Hilfe". Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und/oder der Psychiatrie gelebt und unter den damaligen Rahmenbedingungen Leid und Unrecht erfahren haben.

Die Anmeldefrist ist nun für Betroffene verlängert worden, sie können sich bis zum 30.06.2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.
Seit Beginn haben sich in Hessen bereits über 1700 Betroffene bei der Stiftung angemeldet.

Betroffene, die Leid und Unrecht erfahren haben, können Leistungen zwischen 9.000 und 14.000 Euro erhalten, die nicht von anderen Sozialleistungsträgern angerechnet werden dürfen, sondern ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Betroffenen zur Verfügung stehen.

Ein erster Schritt hierzu ist der Kontakt zu der Anlauf- und Beratungsstelle.

Die Anlauf - und Beratungsstelle in Hessen hat folgende Ansprechpartner:
Frau Angelika Schäfer
Tel.: 0641 / 303-2774
E-Mail: angelika.schaefer@rpgi.hessen.de

Herr Helmut Weil
Tel.: 0641 / 303 - 2776
E-Mail: helmut.weil@rpgi.hessen.de

Fax: 0641 / 303-2703
E-Mail: anerkennung-hilfe@rpgi.hessen.de

Stiftungserrichter sind der Bund, die Länder sowie die Kirchen. In allen Bundesländern gibt es regionale Anlauf- und Beratungsstellen, an die sich Betroffene wenden können. In Hessen befindet sich die Anlauf- und Beratungsstelle beim Regierungspräsidium in Gießen, Dezernat 61.

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Stiftung Anerkennung und Hilfe und in Dokumenten: www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de

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