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Sozialschutz-Paket III beschlossen: 150 Euro Einmalzahlung für Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen


Bundestag und Bundesrat haben das Sozialschutz-Paket III beschlossen. Sowohl das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) als auch die Ausnahmeregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden damit über den 31. März 2021 hinaus verlängert. Eine Zusammenfassung:

150 Euro Einmalzahlung für Leistungsbezieher der Grundsicherung

Mit dem Gesetz werden zusätzliche pandemiebedingte Härten für die Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro abgemildert. Das entspricht einer monatlichen Kompensation von 25 Euro. Ein besonderer Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Regelungen zur Kostenerstattung für Mittagsverpflegung

Die Schließungen der Schulen und sozialen Einrichtungen führen zum Wegfall der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, die daher individuell sichergestellt werden muss. Die Regelungen im SGB II, dem SGB XII und dem BVG zur Kostenerstattung für die Mittagsverpflegung inklusive der Lieferkosten werden ebenfalls bis 31.12.2021 verlängert.

Inkrafttreten des Sozialschutz-Paket III
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am 1.4.2021 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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