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Kostenübernahme für Assistenz im Krankenhaus vor Neuregelung


Kostenübernahme vor Neuregelung: Wie der Paritätische Wohlfahrtsverband mitteilt, hat das Bundeskabinett am 17. Juni beschlossen, dass die Frage der Kostenübernahme für die Assistenz im Krankenhaus noch vor der Bundestagswahl geregelt werden soll: So soll künftig die Krankenversicherung in der Kostenverantwortung stehen, wenn Menschen von ihren Angehörigen begleitet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll im Rahmen einer Richtlinie bestimmen, für welchen Personenkreis bei der Aufnahme ins Krankenhaus eine Begleitung in diesem Sinne notwendig ist. Werden Menschen von einer vertrauten Bezugsperson begleitet, die als Mitarbeiter*in bei einem Leistungserbringer der Eingliederungshilfe die leistungsberechtigte Person bereits im Alltag unterstützt, sollen die Kosten für die Begleitung ins Krankenhaus von den Trägern der Eingliederungshilfe übernommen werden.
Die geplanten Regelung werde in der Woche ab 21. Juni auf dem Wege eines Änderungsantrags an ein zustimmungspflichtigen Gesetz geknüpft, so dass wie notwendig Bundestag und Bundesrat zustimmen können, der Paritätische Wohlfahrtsverband.

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