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Für unsere Mitgliederversammlung am 13.11. mit 3G-Regel gilt eine Verschärfung der Testnotwendigkeit auf PCR


Wichtiger Hinweis: Das aktuelle Corona-Maßnahmenpaket der Hessischen Landesregierung (gilt ab 11. November 2021) sieht eine Verschärfung der Testnotwendigkeit bei 3G auf PCR vor. Dies gilt auch für unsere am Samstag, 13. November, stattfindende Mitgliederversammlung. Da es sich um eine 3G-Veranstaltung handelt, ist Folgendes zu beachten:
"Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reicht dazu nicht mehr aus.", so die Landresregierung.

Generell gilt auf der Mitliederversammlung die 3G-Regel mit Nachweispflicht. Zur Vorlage beim Empfang bringen Sie bitte Ihren Impfnachweis, die Dokumentation zu Ihrer Genesung von Covid 19 oder eben ein aktuelles PCR-Testergebnis mit.

Beginn der Mitgliederversammlung ist um 14 Uhr in der Werkstatt Florentine.

Wir danken für Ihr Verständnis!

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