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Bundesvereinigung Lebenshilfe: Bluttests dürfen nicht zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge werden


Verband für Menschen mit Behinderung unterstützt eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag zur besseren Kontrolle von nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte immer wieder vor der Einführung vorgeburtlicher Bluttests als gesetzliche Kassenleistung gewarnt: Nicht-invasive Pränataltests, kurz NIPT, werden nicht die Ausnahme bleiben, sondern zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge werden. Jetzt haben Abgeordnete verschiedener Fraktionen einen Antrag (20/10515) im Bundestag gestellt, der ein Monitoring und ein Expertengremium zu den Folgen der Bluttests fordert. „Wir begrüßen diese Initiative sehr“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin. „Menschen mit Behinderung gehören dazu und dürfen nicht aussortiert werden. Der Druck der Gesellschaft, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wird durch solche Tests immer größer!“

Erste Zahlen bestätigen die Befürchtungen der Lebenshilfe: Bei einer Geburtenrate in Deutschland, die im zurückliegenden November bei 631.000 Kindern lag, haben insgesamt 137.914 schwangere Frauen im ersten Halbjahr 2023 den NIPT als Krankenkassenleistung in Anspruch genommen. Das geht aus der Antwort (20/10039) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9677) der Unionsfraktion hervor. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist der Antwort zufolge in den zurückliegenden Jahren tendenziell gestiegen. Während im ersten Quartal 2021 insgesamt 24.641 Abbrüche registriert wurden, waren es im ersten Quartal 2022 insgesamt 25.817 Abbrüche und im ersten Quartal vergangenen Jahres 27.576 Abbrüche.

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