Betriebspraktika für Mitarbeiter*innen einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
Im Berufsbildungsbereich (BBB) und im Arbeitsbereich der WfbM können Praktika in Betrieben/Einrichtungen des allgemeinen Arbeitsmarktes von den Teilnehmer*innen bzw. Mitarbeiter*innen durchgeführt werden. Dabei findet durch die Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung oder durch den Fachdienst für berufliche Integration eine individuelle Vorbereitung und Begleitung der Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen statt.
Die Praktikant*innen sollen dabei ihre Wünsche an einem bestimmten Ort oder in einem Gewerk zu arbeiten überprüfen. Leistungsfähigkeit und die vorhandenen Fähigkeiten insbesondere im Bereich der allgemeinen Arbeitstugenden (Pünktlichkeit, Umgang mit Arbeitsmaterial und Werkzeug etc.) werden dabei erprobt.
Das Praktikum soll einem Betrieb/einer Einrichtung die Möglichkeit geben, die Mitarbeiter*innen und ihre Fähigkeiten kennen zu lernen. Gegebenenfalls kann sich an ein Praktikum eine längerfristige Beschäftigung (BiB) oder der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (Arbeitsvertrag) anschließen.
Für den Berufsbildungsbereich/die Werkstatt ergeben sich nach Rückkehr der Mitarbeiter*innen weitere Erkenntnisse über die Eignung für allgemeinen Arbeitsmarkt der Mitarbeiter*innen und Hinweise für künftige Förderziele.