Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – „Schaffen wir Möglichkeiten“
Unter dem Begriff „Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (BiB)“ sind alle Beschäftigungsformen für einen Werkstattbeschäftigten zusammengeführt, die durch die Werkstatt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes angeboten werden und für die zwischen dem Betrieb (=Beschäftigungsgeber) und der Werkstatt ein Beschäftigungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die konkrete(n) Maßnahme(n) (im Einzelfall) unterscheiden sich hinsichtlich der Zielsetzung und der zeitlichen Dauer. Sie orientieren sich dabei an den Ressourcen, Bedürfnissen und Interessen des Werkstattbeschäftigten auf dem BiB.
Vor dem Hintergrund personenzentrierter Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist es auch möglich, Beschäftigungsplätze anzubieten, die auf einen dauerhaften Verbleib auf einem BiB ausgerichtet sind.